Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung und Dienstleistungen der re:mynd GmbH + CoKG, Spessartstraße 12, 63110 Rodgau.

Stand: Dezember 2023

1. Zustandekommen des Vertrages
Aus einer Terminanfrage / Reservierung der Location für bestimmte Termine kann kein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages hergeleitet werden.
Der Vertrag zwischen dem Kunden/Veranstalter (künftig Veranstalter genannt) kommt erst mit der verbindlichen Rückmeldung der re:mynd GmbH+Co. KG (künftig re:mynd) genannt) zustande, wenn der Vertrag / die Kooperationsvereinbarung schriftlich fixiert und unterschrieben wurde und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der re:mynd akzeptiert wurden.
Die re:mynd hält ein unterbreitetes Angebot sieben Tage aufrecht. Erfolgt bis zum Ablauf dieser Frist keine Rückmeldung des Interessenten, wird der Termin anderweitig vergeben. Beide Seiten verpflichten sich jedoch, eine geplante, anderweitige Inanspruchnahme oder einen Verzicht auf den vor notierten Termin unverzüglich mitzuteilen.

2. Leistungsumfang
Die re:mynd ist buchbar für Workshops, Meetings, Offsites, Tagungen, Präsentationen, Ausstellungen usw. Der Inhalt und Charakter der Veranstaltung wird zwischen den Vertragspartnern schriftlich festgehalten.
Die re:mynd ist ausschließlich im Zusammenhang der Leistung der Raummiete buchbar.
Das Konzept des Unternehmens sieht überdies Komplettlösungen vor, also die komplette Organisation der Veranstaltung inkl. Catering, Personal, Technik usw.. Die re:mynd unterbreitet entsprechend der Wünsche und Vorstellungen der Kunden Vorschläge.
Sollte der Kundenwunsch bestehen, im Ausnahmefall eine Dienstleistung selbst einzubringen, ist dieser Wunsch vor Vertragsabschluss konkret darzulegen. Eine konkrete Absprache dazu und das Fixieren dieser Einzelheiten im Vertrag sind selbstverständlich. Die re:mynd stellt bei Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters eine Provision in Rechnung.

3. Zahlungsbedingungen
Der Veranstalter verpflichtet sich, die für die vereinbarten Leistungen (einschließlich Leistungen Dritter, die durch die re:mynd wurden) anfallenden Kosten zu tragen.
Wird eine Veranstaltung verbindlich gebucht, ist die Gesamtrechnung fällig. Dazu wird nach Vertragsabschluss eine Rechnung erstellt, diese ist innerhalb von 8 Tagen an die re:mynd zu zahlen.
Eine Ratenzahlung kann im Ausnahmefall vereinbart werden, sie ist ebenso vertraglich zu vereinbaren. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb des festgelegten Zeitrahmens, behält sich die re:mynd vor, Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% zu verlangen.

4.Stornierung/Rücktritt

Ein Rücktritt vom mit der re:mynd geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder die re:mynd einem Rücktritt im Sonderfall zugestimmt hat.
Sofern beide Vertragsparteien im Vertrag schriftlich einen Zeitpunkt zu einem kostenfreien Rücktritt vereinbart haben, kann der Veranstalter bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche der re:mynd auszulösen. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder ist der vereinbarte Zeitpunkt des kostenfreien Rücktritts erloschen, ist der Rücktritt für den Veranstalter mit Kosten verbunden. Diese sind wie folgt:

  • bis 57 Werktage vor Veranstaltungstermin Stornierung kostenfrei
  • 56 bis 43 Werktage vor Veranstaltungstermin 30% der Gesamtsumme
  • 42 bis 30 Werktage vor Veranstaltungstermin 50% der Gesamtsumme
  • 29 bis 21 Werktage vor Veranstaltungstermin 75% der Gesamtsumme
  • 20 oder weniger vor Veranstaltungstermin: 100% der Gesamtsumme.

Die Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen; es gilt das Datum des Eingangs der Stornierung bei der re:mynd.

5. Rücktritt der re:mynd
Sofern vereinbart wurde, dass der Veranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die re:mynd ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der Location vorliegen und der Veranstalter nach angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird die vereinbarte Zahlung der Gesamtsumme der Veranstaltung auch nach einer von der re:mynd gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die re:mynd berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ferner ist die re:mynd berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurück zu treten. Dies ist der Fall, wenn durch höhere Gewalt oder von der re:mynd nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Wenn die Location schuldhaft und unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder Aufenthaltszwecken gebucht wurden, wenn erforderliche behördliche Genehmigungen nicht vorliegen oder wenn die re:mynd begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der re:mynd in der Öffentlichkeit gefährden kann. Ebenfalls ist ein Rücktritt möglich, wenn der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung nicht dem vertraglichen entspricht und ggf. gesetzeswidrig ist.

6. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

Eine Erhöhung oder Reduzierung der Teilnehmeranzahl an der Veranstaltung ist möglich. Die Zeiträume, in denen eine Mitteilung über die Veränderung möglich ist, richtet sich nach den hinzu gebuchten Dienstleistungen (z.B. Caterer und deren Reaktionsmöglichkeit auf die Veränderung). Der Zeitraum, bis zu dem eine Anpassung der Teilnehmerzahl möglich ist, wird deshalb individuell im Vertrag geregelt. Besteht während der Veranstaltung der Wunsch, die vertraglich vereinbarte Dauer der Veranstaltung zu verlängern, ist dies möglich. Auch dies wird im Vertrag fixiert.

7. Sicherheit und Ordnung
Der Veranstalter hat der re:mynd gegenüber einen Verantwortlichen zu benennen, der auch während der Veranstaltung anwesend sein muss.
Die Gäste des Veranstalters verpflichten sich, den Weisungen des Personals der re:mynd Folge zu leisten. Dies kann der Fall sein, wenn von der Veranstaltung ausgehende Musik und Geräusche ungewöhnlich hoch sind, wenn unzumutbarer Lärm verursacht wird oder wenn oder Sachbeschädigungen in der Location festgestellt werden, die durch die Gäste der Veranstaltung verursacht wurden. In diesen Fällen hat die re:mynd jederzeit das Recht, in den Ablauf der Veranstaltung einzugreifen oder diese zu beenden.
Sollte ein Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte notwendig werden, die auf mutwillige, unsachgemäße Handlungen zurückzuführen sind, behält sich die re:mynd Schadenersatzforderungen vor. Gleiches gilt für die Behebung von Schäden, die auf mutwilllige und unsachgemäße Handlungen zurückzuführen sind.

8. Haftung
(1) re:mynd haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in (a) bis (d): 
(a) re:mynd haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch re:mynd, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (e) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit. 
(b) re:mynd haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch re:mynd, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 
(c) re:mynd haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für den Auftragnehmer bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war. 
(d) re:mynd haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch re:mynd, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Veranstalter vertrauen darf. Wenn re:mynd diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist seine Haftung auf den Betrag begrenzt, der für den Auftragnehmer zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war, höchstens jedoch mit EUR 250.000,00 je Schadensfall und EUR 500.000,00 für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag insgesamt.
(e) re:mynd unterhält zur Deckung von Haftungsansprüchen einen Versicherungsvertrag mit einem Deckungsbetrag von 250.000,00 EUR. Für die Haftung durch re:mynd außerhalb der Haftung nach Abs. 1 a) ist die Haftung von re:mynd durch den tatsächlichen Eintritt des Versicherers begrenzt. re:mynd ist dem Veranstaltuer gegenüber nach § 280 BGB verpflichtet, den Versicherungsvertrag aufrecht zu erhalten und die Verpflichtungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag zu erfüllen. Auf schriftliche Anforderung des Veranstalter hat sich re:mynd zu bemühen, die Versicherungsdeckung zu verbessern. Der Veranstalter trägt die aus solchen Verbesserungen herrührende Prämienerhöhung.
(f) Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass der Veranstalter Tatsachen darlegt und beweist, die aus sich heraus den Verschuldensvorwurf belegen (z.B. den groben Verstoß gegen Regeln der Projektführung oder der Qualitätssicherung); sonst wird einfache Fahrlässigkeit angenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Beweislastregeln.
(2) Eine weitere Haftung durch re:mynd ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

9. Dekorationsartikel
Mitgebrachte Dekorationsartikel müssen denen im Vertrag vereinbarten entsprechen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz). Pyrotechnik und Wunderkerzen sowie Konfetti sind nicht erlaubt.
Alle Dekorationsartikel sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Geschieht dies nicht, ist re:mynd berechtigt, diese zu entsorgen.


10. Datenschutz
Die re:mynd benötigt und verarbeitet lediglich personenbezogene Daten, die für die Vertragserstellung und -Abwicklung erforderlich sind. Darüber hinaus ist die re:mynd berechtigt, allgemeine personenbezogene Daten, soweit dem nicht ausdrücklich widersprochen wird, für spätere Informationen zu verwenden.

11. Teilnichtigkeit, Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Veränderungen durch den Veranstalter sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen in den benannten Dokumenten bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand: Offenbach am Main

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